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Pflanzenschutzmittel-Recht in Bewegung: Viele Interessen – gemeinsame Herausforderungen


Internationale Fresenius-Konferenz diskutierte Folgen für Ökotoxikologie und Risikomanagement


Dortmund, Köln, 15.12.2009

Fast 20 Jahre nach ihrer Einführung wird die Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ersetzt: Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 schreibt die Europäische Union ein neues Kapitel in der Pestizidgesetzgebung. Nach Inkrafttreten am 14. Dezember 2009 wird die Verordnung am 11. Juni 2011 gültig – sie hat in allen Mitgliedstaaten unmittelbare Gesetzeskraft. Zudem ist am 25. November 2009 die Richtlinie 2009/128/EG in Kraft getreten, die einen Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden festlegt. Neben rechtlichen Entwicklungen waren Risikobewertung und Risikominderung die Hauptthemen auf der 9. Internationalen Fresenius-Konferenz „Aquatic and Terrestrial Ecotoxicology and Risk Management“, die vom 3. bis 4. Dezember 2009 in Köln stattfand. Vertreter der agrochemischen Iindustrie, von Forschungsinstituten und von Behörden kamen zusammen, um aktuelle politische, wissenschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen zu erörtern.

Die neue Gesetzgebung geht aus der „Thematischen Strategie“ hervor, die vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament auf den Weg gebracht wurde, um einen nachhaltigeren Umgang mit Pestiziden zu erreichen. Die Strategie zielt darauf ab, die Risiken und den Umfang des Einsatzes von Pestiziden insgesamt zu reduzieren, ohne den notwendigen Pflanzenschutz in Frage zu stellen.

Neue Verordnung mit offenen Fragen

Die neue Pflanzenschutzmittel-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 stellt neue Regeln auf für die Zulassung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten, die in den Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, sowie Regeln für Hilfs- und Beistoffe. Die Verordnung führt unter anderem gefahrenbezogene Grenzwerte („cut-off values“), die vergleichende Risikobewertung (CRA) und zonale Zulassungen ein. Auf der Fresenius-Konferenz kommentierte Kees Romijn (Bayer Environmental Science) die Verordnung aus Sicht der Industrie. „Die Verordnung lässt einige Fragen unbeantwortet. Was die gefahrenbezogenen Grenzwerte betrifft, fehlen oft klare Definitionen und Kriterien“, betonte er. Im Hinblick auf CRA äußerte Romijn einige Bedenken von Pestizidherstellern und -anwendern: Da vergleichende Bewertungen das Zulassungsverfahren durch erhöhte Kosten und Arbeit erschweren, könnten gute Pflanzenschutzmittel vom Markt verschwinden – insbesondere für solche Pflanzen, die mengenmäßig beim Anbau eine geringere Rolle spielen. Dadurch entstehe eine Lücke bei den Pflanzenschutzlösungen. Pragmatismus auf der einen Seite und klare Leitlinien auf der anderen: das hält Romijn für wichtig bei der Anwendung der CRA-Bestimmungen. Leitliniendokumente sollten die registrierenden Unternehmen und die Behörden instruieren, wie risikobasierte Bewertungen auf Grundlage der bestehenden Testbestimmungen durchzuführen sind. „Allerdings stellt die rückwirkende Anwendung von Leitliniendokumenten eine hohe Hürde für Produktinnovationen dar“, kritisierte Romijn. Er forderte eine breitere Diskussion über Schutzziele, um die Aufgabe, Leitliniendokumente zu aktualisieren, in einen gesetzlichen Rahmen einzubinden.

Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fresenius Konferenz können zum Preis von 295,- EUR zzgl. MwSt. bezogen werden. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.



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