Am 25. Juli 2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Richtlinie 2024/1760), kurz CSDDD, für Unternehmen verabschiedet.
Die CSDDD verpflichtet viele in der EU tätige Unternehmen, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten einzusetzen. Unternehmen müssen öffentlich über ihre Nachhaltigkeitsprüfung berichten, Beschwerdeverfahren einrichten und können bei Sorgfaltspflichtverletzungen mit Strafen belegt werden.
Die CSDDD muss als EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, was zu entsprechenden Anpassungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen wird.
In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte bietet die Akademie Fresenius am 3. Dezember ein neues, kostenloses Webinar an, das sich mit den Zielsetzungen und Auswirkungen der CSDDD befasst. Besondere Schwerpunkte liegen auf Risikomanagement, rechtlichen Konsequenzen und praktischen Erfahrungen.
Alle Details zur Veranstaltung finden Sie hier.