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14.04.2021, Online-Seminar | Die Akademie Fresenius GmbH
Wann ist Ihr Lebensmittel nicht verkehrsfähig? Wann ist es nicht sicher? Was bedeutet dies für die Vermarktungssituation?
Im Rahmen der lebensmittelunternehmerischen Pflichten muss jeder Lebensmittelunternehmer in der Lage sein, die Verkehrsfähigkeit sowie die Sicherheit seiner Produkte selbstständig beurteilen zu können, damit im gegebenen Falle die richtigen lebensmittelrechtlichen Konsequenzen aus einem Befund gezogen und die geforderten Maßnahmen (z. B. Rückholung von Ware) eingeleitet werden. Insbesondere die Fehlbeurteilung der Vermarktungsfähigkeit von z. B. unsicheren Lebensmitteln kann schwerwiegende straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben.
Das Seminar erklärt die lebensmittelrechtlichen Strukturen der Sicherheits- und Verkehrsfähigkeitsbeurteilung von Lebensmitteln und zeigt Möglichkeiten einer zielführenden Bearbeitung entsprechender Fälle auf. Dazu gehören alle Annexpflichten wie z. B. behördliche Meldepflichten.
Bildnachweis: © Rudzhan - AdobeStock
9.00 Begrüßung der Teilnehmer, Vorstellung des Referenten
9.15 Worum geht es? Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln und Risikobewertung aus lebensmittelrechtlicher Sicht
9.45 Toxikologische Risikobewertung
10.15 Fragen und Antworten
10.30 kurze Pause
10.45 Mikrobiologische Risikobewertung
11.15 Risikobewertung beim Nachweis allergener Stoffe
11.45 Melde- und Mitteilungspflichten gegenüber Behörden
12.15 Abschließende Fragen
12.30 Ende des Online-Seminars
Name
Unternehmen
Prof. Dr. Markus Grube
KWG Rechtsanwälte
Prof. Dr. Markus Grube berät und vertritt als Partner von KWG Rechtsanwälte die Lebensmittelwirtschaft in allen Fragen des deutschen und internationalen Lebensmittelrechts sowie des Gewerblichen Rechtsschutzes. Er ist unter anderem Mitglied im Rechtsausschuss des Lebensmittelverbands Deutschland sowie Gründer und Vorsitzender des Food Lawyers Network Worldwide.
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