Missstände im Unternehmen werden oft durch Mitarbeitende als erstes entdeckt, aber durch die Angst vor Konsequenzen nicht offengelegt. Die Bundesregierung will hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wird – nach Zustimmung des Bundesrates – in Kürze in Kraft treten. Lebensmittelunternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigten sind ab dem 17.12.2023 verpflichtet, ein System zum Schutz von Whistleblowern einzurichten – größere Unternehmen sogar schon 3 Monate nach Verkündung des Gesetzes.
Mit dem Hinweisgebersystem wird zugleich auch das Unternehmen abgesichert: Whistleblower sind wertvoll, da sie „Ungesehenes“ sichtbar machen. Das Einrichten einer internen Meldestelle stellt für Lebensmittelunternehmen die Chance dar, „echte“, aber auch „gefühlte“ Missstände aufzuklären und zunächst intern anzugehen, bevor sich Hinweisgebende an die Öffentlichkeit wenden und ein Imageverlust droht.
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Quelle: Bundestag Textarchiv
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