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Der Richtlinien-Entwurf der Kommission zu Green Claims

Seminar zum Thema Green Claims und Werbung mit der Umwelt

Ende März hat die Europäische Kommission ihren Richtlinien-Entwurf zur Kommunikation von Umweltaussagen, die Green Claims Directive, veröffentlicht.

Die Kommission will so gegen das sogenannte „Green Washing“ vorgehen, also gegen die Darstellung von Produkten als umweltfreundlicher, als sie es in Wirklichkeit sind. Umweltaussagen sollen zukünftig nur noch dann zulässig sein, wenn sie überprüfbar sind. Allgemeine Aussagen wie „grün“ oder „klimaneutral“, sollen nicht mehr erlaubt sein. Außerdem soll für die noch zulässigen Umweltaussagen ein umfassendes Zertifizierungsverfahren eingeführt werden. Wer die Health-Claims-Verordnung über die Verwendung von gesundheitsbezogenen Aussagen kennt, weiß, welch großer bürokratischer Aufwand hier möglicherweise künftig den Unternehmen droht.

Bislang liegt der Verordnungsentwurf zu Green Claims nur in englischer Sprache vor. Allerdings gibt es bereits erste Veröffentlichungen, die sich mit der Tragweite der Verordnung beschäftigen.

Mit freundlicher Unterstützung unseres Seminarpartners Meisterernst Rechtsanwälte freuen wir uns, Ihnen einen 10-seitigen, brandaktuellen Artikel zur Einordnung und Kommentierung des Verordnungsentwurfs zur Verfügung stellen zu können. Er wurde verfasst von RA Prof. Andreas Meisterernst und Prof. Dr. Olaf Sosnitza und erst vor wenigen Tagen in der Zeitschrift „Wettbewerb in Recht und Praxis“ veröffentlicht.

Hier geht es zum Artikel.

 


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