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Die EU verschiebt die Einführung des Lieferkettengesetzes auf 2027

Online-Seminar Nachhaltigkeit in der Lieferkette und was getan werden muss

Das EU-Parlament hat die Umsetzung der neuen Vorschriften zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung verschoben. Die neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch sowie Umwelt zu reduzieren. Bis zum 26. Juli 2027 bleibt den EU-Mitgliedstaaten Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Große Unternehmen sind verpflichtet, diese ab 2028 zu realisieren. Die Verzögerung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt, dass Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen, ab 2028 über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen berichten müssen. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen ziehen ein Jahr später nach.

Die EU-Kommission plant weitere Änderungen im Rahmen des „Omnibus I“-Pakets, das auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten betreffen wird. Die Europäische Lieferkettenrichtlinie, die erst 2024 verabschiedet wurde, soll Menschenrechte weltweit stärken und große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen.

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Quelle: Lebensmittel Praxis


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