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Neue EU-Verordnung gegen Umweltverschmutzung durch Mikroplastik verabschiedet

Als wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt hat die EU-Kommission vor wenigen Tagen Maßnahmen für ein Verkaufsverbot von Mikroplastik verabschiedet. Betroffen sind neben Mikroplastik selbst auch Produkte, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wird, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen.

Die EU-Kommission hat dazu einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der europäischen Chemikalien-Verordnung (REACH) ausgearbeitet. Als Grundlage für diesen Vorschlag dienten die von der europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Vor der Annahme wurde er erfolgreich durch das Europäische Parlament und den Rat geprüft. In begründeten Fällen gibt es für die betroffenen Akteure Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften.

Die Definition von Mikroplastik wurde dabei weit gefasst: Sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Damit will die Kommission zu ihrem Null-Schadstoff-Aktionsplan beitragen, in dem sie das Ziel festgelegt hat, die Verschmutzung durch Mikroplastik bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu verringern.
Die ersten Maßnahmen, z. B. das Verbot von losem Glitter und Mikroperlen, werden schon im Oktober greifen, sobald die Beschränkung in 20 Tagen in Kraft tritt. Für andere Produkte wird das Verkaufsverbot erst nach einem längeren Zeitraum eintreten. So haben die betroffenen Parteien Zeit zur Entwicklung und Umstellung auf Alternativen.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder die bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Die Hersteller müssen jedoch klar angeben, wie diese Produkt zu verwenden und entsorgen sind.

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