Wann ist Ihr Lebensmittel nicht verkehrsfähig? Wann ist es nicht sicher? Was bedeutet dies für die Vermarktungssituation? Das Seminar erklärt die lebensmittelrechtlichen Strukturen der Sicherheits- und Verkehrsfähigkeitsbeurteilung von Lebensmitteln und zeigt Möglichkeiten einer zielführenden Bearbeitung entsprechender Fälle auf.
Was bedeutet dies für die Vermarktungssituation?
Im Rahmen der lebensmittelunternehmerischen Pflichten muss jeder Unternehmer in der Lage sein, die Verkehrsfähigkeit sowie die Sicherheit seiner Produkte selbstständig zu beurteilen. Nur so können Sie im gegebenen Falle die richtigen Konsequenzen aus einem Befund ziehen und die geforderten Maßnahmen (z. B. Rückholung von Ware) einleiten.
Die Fehlbeurteilung der Vermarktungsfähigkeit kann schwerwiegende straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben. Das Seminar zeigt Möglichkeiten einer zielführenden Bearbeitung anhand von Fallbeispielen auf.
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen QS und QM sowie aus Labor und Analytik.
Alle, die für die Freigabe der Produkte verantwortlich sind.
Das Seminarprogramm 2024 finden Sie hier.
Bildnachweis: © Rudzhan – AdobeStock
(auch am Beispiel von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol bei Sesam)
(auch am Beispiel von Listeria monocytogenes)
Name
Unternehmen
Prof. Dr. Markus Grube
Grube · Pitzer · Konnertz-Häußler Rechtsanwälte
Prof. Dr. Markus Grube ist Gründungspartner bei Grube · Pitzer · Konnertz-Häußler Rechtsanwälte in Gummersbach. Er berät und vertritt als Rechtsanwalt die Lebensmittelwirtschaft in allen Fragen des deutschen und internationalen Lebensmittelrechts sowie des Gewerblichen Rechtsschutzes. Er ist unter anderem Mitglied im Rechtsausschuss des Lebensmittelverbands Deutschland sowie Gründer und Vorsitzender des Food Lawyers Network Worldwide. Er hat eine Professur für Lebensmittelrecht an der Hochschule Osnabrück.
mehrwenigerTeilnahmepreis: € 495,00 zzgl. MwSt.
Im Teilnahmepreis sind folgende Leistungen enthalten:
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Monika Stratmann
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