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PPWR: Jetzt wird es konkret

Die EU-Kommission hat eine neue Guidance und FAQs zur Umsetzung der Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht. Das Ziel: Unternehmen sollen sich ab August 2026 leichter in der neuen Regulatorik zurechtfinden. Gleichzeitig wird deutlich, dass der Handlungsbedarf konkret und dringlich ist. Unternehmen müssen sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, um rechtzeitig compliant zu sein und mögliche Risiken zu vermeiden.

Diese 5 Pflichten sollten Unternehmen jetzt auf dem Schirm haben: 

1) Registrierung & Konformität 
Unternehmen müssen sich in nationalen Herstellerregistern registrieren und für jede Verpackungsart eine Konformitätserklärung erstellen, die die Einhaltung der PPWR-Anforderungen bestätigt. 

2) PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien 
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen keine PFAS mehr enthalten, die festgelegte Grenzwerte überschreiten. 

3) Design for Recycling & Recyclingfähigkeit 
Ab 2030 müssen nahezu alle Verpackungen nach strengen Kriterien recyclingfähig sein. 

4) Verpackungsminimierung (Art. 10 PPWR) 
Gewicht, Volumen und Materialeinsatz sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren – für Hersteller und Importeure verpflichtend. 

5) Erweiterte Kennzeichnungspflichten 
Einheitliche Kennzeichnungen sollen künftig die getrennte Sammlung von Verpackungen deutlich erleichtern. 

In unseren praxisnahen Vernastaltungen rund um den Bereich Verpackung erhalten Sie einen konkreten Werkzeugkasten für die rechtssichere und umsetzbare PPWR-Compliance. 

Quelle: EU-Kommission 


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