Risikobewertung und Lebensmittelsicherheit

Wann ist Ihr Lebensmittel nicht verkehrsfähig? Wann ist es nicht sicher? Was bedeutet dies für die Vermarktungssituation? Das Seminar erklärt die lebensmittelrechtlichen Strukturen der Sicherheits- und Verkehrsfähigkeitsbeurteilung von Lebensmitteln und zeigt Möglichkeiten einer zielführenden Bearbeitung entsprechender Fälle auf.

Garantierte Durchführung
01.03.2023
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Übersicht

Wann ist Ihr Lebensmittel nicht verkehrsfähig? Wann ist es nicht sicher?

Was bedeutet dies für die Vermarktungssituation?

Im Rahmen der lebensmittelunternehmerischen Pflichten muss jeder Unternehmer in der Lage sein, die Verkehrsfähigkeit sowie die Sicherheit seiner Produkte selbstständig zu beurteilen. Nur so können Sie im gegebenen Falle die richtigen Konsequenzen aus einem Befund ziehen und die geforderten Maßnahmen (z. B. Rückholung von Ware) einleiten.

Die Fehlbeurteilung der Vermarktungsfähigkeit kann schwerwiegende straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben. Das Seminar zeigt Möglichkeiten einer zielführenden Bearbeitung anhand von Fallbeispielen auf.

Nach diesem Seminar wissen Sie...

  • wie eine toxikologische und eine mikrobiologische Risikobewertung aussehen kann
  • welche marktbezogenen Maßnahmen zu treffen sind
  • was Sie den Überwachungsbehörden melden

Für wen ist dieses Seminar wichtig?

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen QS und QM sowie aus Labor und Analytik.

Alle, die für die Freigabe der Produkte verantwortlich sind.

Das aktuelle Seminarprogramm für das 1. Halbjahr 2023 finden Sie hier.

Bildnachweis: © Rudzhan – AdobeStock

 

Programm

Mittwoch, 1. März 2023
9:00 Uhr
Begrüßung und Vorstellung
Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln und Risikobewertung aus lebensmittelrechtlicher Sicht
  • Abgrenzung des Begriffs Verkehrsfähigkeit eines Lebensmittels zum Begriff Lebensmittelsicherheit
Rechtsfolgen
  • Marktbezogene Maßnahmen: Öffentlicher Rückruf, Rücknahme bei gewerblichen Kunden, Vertriebsstopp
Toxikologische Risikobewertung

(auch am Beispiel von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol bei Sesam)

  • Diskussion eines Fallbeispiels zum Produktkrisenmanagement: Betriebliches Vorgehen und behördliche Bewertung

Mikrobiologische Risikobewertung

(auch am Beispiel von Listeria monocytogenes)

  • Diskussion eines Fallbeispiels: Lebensmittelsicherheitsbewertung und Rechtsfolgen im Fall des Nachweises

Risikobewertung beim Nachweis allergener Stoffe
  • Diskussion von Fallbeispielen u.a. zu Deklarationsfragen und zu Kreuzkontaminationen
Melde- und Mitteilungspflichten gegenüber Behörden
  • nach Art. 19 Lebensmittel-Basis-VO (EG) Nr. 178/2002
  • nach §44 LFGB
  • nach ZoonoseVO
Zusammenfassung und Diskussion
13:00 Uhr
Ende des Seminars

Referent:innen

Name

Unternehmen

Grube

Prof. Dr. Markus Grube

Grube · Pitzer · Konnertz-Häußler Rechtsanwälte

Prof. Dr. Markus Grube ist Gründungspartner bei Grube · Pitzer · Konnertz-Häußler Rechtsanwälte in Gummersbach. Er berät und vertritt als Rechtsanwalt die Lebensmittelwirtschaft in allen Fragen des deutschen und internationalen Lebensmittelrechts sowie des Gewerblichen Rechtsschutzes. Er ist unter anderem Mitglied im Rechtsausschuss des Lebensmittelverbands Deutschland sowie Gründer und Vorsitzender des Food Lawyers Network Worldwide. Er hat eine Professur für Lebensmittelrecht an der Hochschule Osnabrück.

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Veranstaltungsort

Online-Seminar
Dieses Seminar findet online statt.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter:
Telefon : +49 231 75896-50
E-Mail: info@akademie-fresenius.de
www.akademie-fresenius.de

Preise & Leistungen

Teilnahmepreis: € 495,00 zzgl. MwSt.

Im Teilnahmepreis sind folgende Leistungen enthalten:

  • Teilnahme an der Online-Veranstaltung
  • Veranstaltungsdokumentation zum Download
  • Teilnahmezertifikat

Gruppenrabatt
Bei gemeinsamer Anmeldung aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person 15 % Rabatt.

Buchen ohne Risiko
Die Teilnahme an unseren Online-Veranstaltungen können Sie bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen schriftlich stornieren. Bei späteren Stornierungen sowie bei Nicht-Login zur Online-Veranstaltung können keine Teilnahmegebühren erstattet werden.
Sie erhalten jedoch in diesem Fall von uns nach der Veranstaltung Zugang zu den Dokumentationsunterlagen.
Eine Ersatzperson können Sie jederzeit kostenfrei benennen.

Laura Höhn

Ihre Ansprechpartnerin

Laura Höhn
Inhalt und Konzeption

+49 231 75896-71
lhoehn@akademie-fresenius.de

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Monika Stratmann

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Organisation und Teilnehmermanagement

+49 231 75896-48
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Weitere Termine für diese Veranstaltung:

26.02.2024,  Online-Seminar

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Katharina Geraridis

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